Donnerstag, 15. Dezember 2011

Wird der Konvent von der NIHIListe besetzt gehalten?

Ein Beitrag von Marion Schmid und Martin Oswald

Man könnte wirklich denken, die NIHIListe hält derzeit den Konvent besetzt. Weit und breit ist von Konventsaktivität jedweder Art nichts, aber auch wirklich nichts zu sehen. Von der Untätigkeit der RCDS-Konventsmitglieder haben wir bereits berichtet, allerdings wäre es durchaus nicht fair, wenn nur der RCDS Kritik auf sich zöge. Denn was hat der Studentische Konvent der Universität Regensburg in seiner bisherigen Amtszeit an Arbeit vorzuweisen?... 
Richtig: Nichts.

Was jetzt stark nach Polemik riecht, ist jedoch nichts als die Wahrheit. Am heutigen Donnerstag tagt der Studentische Konvent - und dies sogar öffentlich. Doch weder auf der Homepage des SprecherInnenrates noch auf der Homepage des Konvents findet sich eine entsprechende Ankündigung. Diese findet sich seit Dienstag Abend lediglich auf der Facebook-Seite des SprecherInnenrates. Wer also, außer den Konvents- und SprecherInnenratsmitgliedern selbst, soll eine ernsthafte Möglichkeit haben vom Stattfinden dieser Sitzung Kenntnis zu nehmen und dieselbe besuchen zu können. Ist es etwa nicht gewünscht, dass eine breite (studentische) Öffentlichkeit über das Sitzungsgeschehen informiert ist? Das könnte sein, allerdings spricht die Satzung des Studentischen Konvents eine andere andere Sprache: 
§ 24 Informationspflicht 
(1) Das Konventspräsidium und der Studen-tische Sprecherrat stellen sicher, dass die Studierenden umfassend über die Tätigkeiten des Studentischen Konvents sowie der Arbeitskreise informiert werden. 
(2) Beschlussvorlagen und Anträge, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden, sind mit der Einladung an sämtlichen Fakultäten der Universität bekannt zu machen. Für die Öffentlichkeit sind Sitzungsunterlagen in genügender Anzahl im Büro der Studieren-denvertretung bzw. zur Sitzung bereitzuhalten.
Obwohl die Satzung also eine umfassende Informations-pflicht vorsieht, machen weder der Konventsvorsitzende und sein Stellvertreter noch der SprecherInnenrat irgendwelche Anstalten dieser nachzukommen. Im Gegenteil. Nicht nur die heutige Sitzung wird weitgehend mit Schweigen belegt. Auch über die vergangenen Sitzungen ist auf besagten Webseiten, die gewissermaßen die einzige breit zugängliche Informationsquelle der Regensburger Studierendenvertretung sind, nichts zu lesen. 

Die letzte protokollierte Sitzung fand laut Koventshomepage am 24.05.11 statt (und selbst das dazugehörige Protokoll ist lediglich vorläufig). Fand in der Zwischenzeit etwa keine Sitzung mehr statt? Oder wie ist es um die Informations-pflicht des Konvents bestellt? 
Doch es fanden Sitzungen statt, Auskunft über ihren Verlauf, die Anwesenheit, die Abstimmungs- und Wahl-ergebnisse, sucht man allerdings vergebens.

Seit Mai wurden laut Konventshomepage keine Anträge aus der Mitte des Konvents gestellt (es gibt derzeit 52 Konventsmitglieder). Wirklichen Antragscharakter hatten lediglich die Vorschläge zur Verwendung der Studien-gebühren, die jedes Semester im Konvent zur Abstimmung stehen und vom Konvent mit einem Votum versehen werden sollen. Dieses Konvolut stammt jedoch von Universitätsseite und geht nicht auf die Initiative der Konventsmitglieder zurück. Im Dezember lassen sich vier Anträge einsehen. Auch die stammen jedoch allesamt nicht aus der Mitte des Konvents. 

Anträge an den Konvent können übrigens alle Studierenden der Universität Regensburg stellen – unabhängig davon, ob sie gewählte Mitglieder irgendeines Gremiums sind. Sowohl die Grundordnung der Universität als auch die Satzung des Konvents sehen dies ausdrücklich vor. In letzterer heißt es: 
XIII. Anträge, § 45 Verfahrensgrundsätze
(1) Anträge für eine Sitzung sind schriftlich zu stellen und kurz zu begründen.
(2) Um sicherzustellen, dass ein Antrag auf der Tagesordnung erscheint, muss er spätestens 8 Tage vor Beginn der Sitzung dem jeweiligen Präsidium vorliegen. 
Allerdings fragt man sich schon, wie eine Frist gewahrt werden soll und kann, wenn der Sitzungstermin bis unmittelbar vor der Sitzung der studentischen Öffentlichkeit unbekannt bleibt. Auf gut Glück vermutlich.

Zwei Schlüsse lassen sich aus voranstehenden Aus-führungen ziehen:
Entweder der Konventsvorsitzende, sein Stellvertreter und der SprecherInnenrat (insbesondere das Referat für Hochschulpolitik) nehmen ihre Aufgaben, die Satzung des Konvents und allgemein gesprochen: ihre Gremien nicht ernst oder die Teilnahme an und Begleitung der Konventssitzungen durch die Studierendenschaft ist seitens der studentischen MandatsträgerInnen nicht erwünscht. 

Beide Schlüsse, gleich ob sie nun beide zutreffen oder nur einer davon, sind Zeugnis einer Studierendenvertretung, die diesen Namen wahrlich nicht verdient hat.

Oder - die NIHIListe hält den Konvent besetzt...

2 Kommentare:

  1. Ich stimme euch zu:
    Die Informationspolitik aller Beteiligten ist verbesserungswürdig.

    Falsch ist allerdings:
    - die von euch beschriebene Antragszahl und die angebliche "Nichttätigkeit" des Konvents. Ich selbst habe allein in der letzten Sitzung zwei Anträge eingebracht (Offener Brief + RVV-Datenverarbeitung), die beide bereits umgesetzt wurden.

    - der angebliche Unwillen zur Änderung/die mangelnde Ernsthaftigkeit/der Wunsch Studierende auszuschließen. Alle diese Vorwürfe sind zwar schön dargestellt, haben mit der Realität allerdings nichts gemein. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es eher umgekehrt aussieht und versucht wird möglichst viele Studierende mit einzubeziehen. Hinderlich dabei sind meiner Meinung nach zwei Dinge:
    Zum einen die Zeit und zum anderen Verwaltungsvorschriften.

    Zeit ist bei jeder Informationsweitergabe ein Problem. Jede Fakultät erhält durch Zusendung der Konventseinladung die nötigen Informationen zur Bekanntmachung. Ob dies jedoch im geeigneten Rahmen geschieht ist oft nicht nachzuvollziehen. Allerdings bin ich mir sicher, dass zumindest die Fachschaften die erhaltenen Informationen weitergeben. Auch abseits der Fakultäten sind alle benötigten Unterlagen im Studentenhaus (1.24) einsehbar. Um alle Studierenden zu erreichen fehlt dennoch die Zeit. Separates Flyern/Plakatieren ist angesichts des ohnehin großen Arbeitspensums meiner Meinung nach nicht zu bewältigen.

    Verwaltungsvorschriften sind vor allem für die Mitglieder des Konvents ein Problem. Verwendungsvorschläge von Studiengebühren dürfen beispielsweise auf Grund des Bundesdatenschutzgesetzes nicht öffentlich gemacht werden, da die enthaltenen Informationen auf einzelne Personen zurückzuführen sind. Viel schlimmer ist allerdings die Tatsache, das auch die Konventsmitglieder oftmals erst kurzfristig zu einer Sitzung eingeladen werden (so auch zur Sitzung heute), da der Konvent kein alleinstehendes Gremium ist, sondern viele andere Gremien und Entscheidungen berücksichtigen muss. Dem Entsprechend ist es oftmals nicht möglich eine Sitzung früher als zum letztmöglichen Ladungstermin bekannt zu geben.

    Ich möchte gar nicht in Abrede stellen, dass sich einiges ändern sollte um eine bessere Informationsverteilung zu gewährleisten, allerdings ist dies leider viel zu oft nicht in der Einfachheit zu gewährleisten, wie man sich dies wünscht.

    Ich verspreche an dieser Stelle die nächsten Sitzungstermine des Konvents schneller auf der Facebookseite des Sprecherinnen- und Sprecherrates zu veröffentlichen, wie es bereits in der Vergangenheit geschehen ist.

    Euren Schlüssen muss ich, so schön sie den Text auch abrunden, eine Absage erteilen. Sie sind angesichts der Tatsachen nicht nachvollziehbar und stellen für mich persönlich eine reine Polemisierung ohne tatsächlichen Hintergrund dar.

    Gruß,
    Ssaman Mardi

    PS:
    Wie immer ist dies nur meine eigene Meinung, die nicht die Meinung anderer (in der Hochschulpolitik beteiligten) Personen oder Gremien wiederspiegelt.

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  2. Ihr verstößt schlichtweg permanent gegen die Satzung des Konvents. Das ist einfach Fakt. Leider war es uns trotz Recherche nicht möglich Deine Anträge, die Du erwähnst, in einschlägigen Informationsquellen zu finden. Es kann doch nicht DIE zeitliche Schwierigkeit sein Beschlüsse online zu stellen. Es ist vielmehr eine Ausrede. Sicherlich wäre da besonders der Konventsvorsitzende (oder -präsident, wie er sich selbst nennt) in der Pflicht und weniger der SprecherInnenrat.
    Außerdem sind ja wohl 2 Anträge von einer Person in einem 52-köpfigen Gremium alles andere als ein Arbeitsnachweis des Gremiums.

    Wir haben in unserem Beitrag sicherlich nichts falsch dargestellt und bleiben entsprechend bei den vorgetragenen Ansichten.

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