Eine kleine Chronik des bürokratischen Kampfes von LAK/Jesu, Blutende Liste und NIHIListe um die Anerkennung als Wahlvorschläge für die Hochschulwahl 2011 an der Universität Regensburg. Untenstehend findet sich exemplarisch die Korrespondenz der Blutenden Liste (ehemals Bunte Liste und Bunte Linke Liste) mit den in der Universitätsverwaltung zuständigen Stellen. Die Korrespondenzen von LAK/Jesu und NIHIListe sind analog, bis auf den letzten Mailwechsel identisch.
(Um die Persönlichkeitsrechte zu wahren sind die Korrespondenzen weitestgehend anonymisiert.)
23.05.2011 Mail von der Verwaltung
Sehr geehrte- --------------------,
Sie haben für die Hochschulwahlen 2011 einen Wahlvorschlag für die Wahl der Vertreter/innen der Gruppe der Studierenden in den studentischen Konvent eingereicht. Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 23.05.2011 Ihren eingereichten Wahlvorschlag geprüft. Dabei wurde ein Mangel bei der Gesamtbezeichnung Ihres Wahlvorschlags festgestellt. Die von Ihnen gewählte Bezeichnung "Bunte Liste" ist identisch mit der einer anderen hochschulpolitischen Vereinigung. Da die namensrechtliche Verwendung dieser Gesamtbezeichnung bei einer anderen Gruppe liegt, werden Sie aufgefordert eine alternative Gesamtbezeichnung vorzuschlagen.
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 BayHSchWO wird der Wahlvorschlag an Sie zurückgegeben, mit der Aufforderung den Mangel bis spätestens 26.05.2011 zu beseitigen. Wird der Mangel nicht fristgerecht beseitigt, wird Ihr Wahlvorschlag nach § 9 Abs. 1 Satz 3 BayHSchWO ungültig.
Senden Sie die neue Bezeichnung bitte per E-Mail an mich,
------------------@verwaltung.uni-regensburg.de[mailto:--------------@verwaltung.uni-regensburg.de] , und cc an ------------, ------------------@verwaltung.uni-regensburg.de [mailto:----------------@verwaltung.uni-regensburg.de] , oder per Fax an 0941/943-XXXX.
Mit freundlichen Grüßen
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25.05.2011 Unsere Antwort
Sehr geehrte- -------------------,
für die Hochschulwahlen an der Universität Regensburg 2011 haben wir für die Wahl der
Vertreter/innen der Gruppe der Studierenden in den studentischen Konvent einen Wahlvorschlag mit der Gesamtbezeichnung "Bunte Liste" eingereicht. Enttäuscht nehmen wir die Entscheidung des Wahlausschusses, die dieser in seiner Sitzung am 23.05.2011 bezüglich der Gesamtbezeichnung unseres Wahlvorschlags getroffen hat und gemäß der wir aufgefordert sind unseren Wahlvorschlag umzubenennen, zur Kenntnis. Mit diesem Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass diese Entscheidung nicht nachvollziehbar ist und wir sie unter den gegebenen Umständen nicht akzeptieren können.
Die Argumentation des
Wahlausschusses – die wir Ihrer Mail entnehmen – geht davon aus, dass unsere Bezeichnung „Bunte Liste“ einen Mangel darstelle, da eine Bezeichnungsidentität mit einer anderen hochschulpolitischen Vereinigung bestehe. Die namensrechtliche Verwendung der Gesamtbezeichnung läge demzufolge bei der anderen hochschulpolitischen Vereinigung und nicht bei uns.
Diese Entscheidung halten wir nach Einholung juristischen Rats für willkürlich und nicht haltbar, da nicht klar ist, weshalb der konkurrierende Wahlvorschlag ein Recht auf die Führung unserer Gesamtbezeichnung haben sollte. Um in dieser Sache rechtliche Klarheit zu ermöglichen und eine ordnungsgemäße Wahl nicht zu gefährden, ist von Seiten des Wahlausschusses / des Wahlleiters eine ausführliche Stellungnahme bezüglich des "Mangels" unseres Wahlvorschlags vonnöten, um die wir hiermit höflichst bitten. Selbstverständlich werden auch wir weiterhin bemüht sein, die rechtliche Sachlage hinreichend zu ü̈berprüfen. Um weitere Komplikationen hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl zu vermeiden, bestehen nur zwei Optionen:
1) Der Wahlleiter gewährt sich und uns eine Verlängerung der bisher gesetzten Frist zum 26.05.2011 innerhalb der wir aufgefordert wurden unsere Gesamtbezeichnung umzubenennen. Hierfür schlagen wir eine Fristverlängerung bis zum 30.05.2011 vor.
2) Der konkurrierende Wahlvorschlag erklärt sich bereit, seine Gesamtbezeichnung zu ändern. Dieser Fall wäre für alle Beteiligten die komfortabelste Lösung. Wir bitten Sie um eine möglichst schnelle Antwort und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
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25.05.2011 Antwort von der Verwaltung
26.05.2011 Wir sehen uns zur Umbenennung gezwungen
Sehr geehrte- ----------------------,
für die Hochschulwahlen 2011 wurde von uns für die Wahl der Vertreter/innen der Gruppe der Studierenden in den studentischen Konvent ein Wahlvorschlag mit der Bezeichnung "Bunte Liste" eingereicht. Mit Schreiben vom 25. Mai 2011 teilten Sie uns mit, dass Sie unserer Bitte nach einer Fristverlängerung nicht nachkommen und die Aufforderung zur Umbenennung unseres Wahlvorschlags nicht zurücknehmen werden.
Obwohl wir diese Entscheidungen nicht nachvollziehen können und uns die Begründung nicht überzeugt, sehen wir uns aufgrund der Ablehnung unserer Bitte auf Fristverlängerung gezwungen unseren Wahlvorschlag umzubenennen, um unser passives Wahlrecht ausüben zu können. Aus diesem Grund ändern wir unsere Gesamtbezeichnung von "Bunte Liste" in "Bunte Linke Liste" um. Der Mangel der Namensgleichheit mit einem anderen Wahlvorschlag ist damit behoben. Wir bitten Sie unseren Wahlvorschlag in den Wahlunterlagen fortan als Bunte Linke Liste zu führen.
Sollte es dennoch Unklarheiten mit unserem Wahlvorschlag geben, so bitten wir um schnelle Rückmeldung. Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
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26.05.2011 Aufforderung zur erneuten Umbenennung
Sehr geehrte- ----------------,
sehr geehrte- ----------------,
sehr geehrte- ----------------,
im Namen des Vorsitzenden des Wahlausschusses, Herrn Prof. Dr. Gottwald, teilen wir Ihnen mit, dass die von Ihnen neu gewählte Gesamtbezeichnung "Bunte Linke Liste" für Ihren Wahlvorschlag nicht geeignet ist, den bestehenden Mangel im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 BayHSchWO zu beseitigen.
Der Schutzzweck von § 12 BGB ist es, Zuordnungsverwirrungen und Identitätstäuschungen zu verhindern. Eine ordnungsgemäße und transparente Durchführung der Hochschulwahlen kann nur gelingen, wenn nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, die keiner Verwechslung zugänglich sind. Die von Ihnen gewählte Bezeichnung "Bunte Linke Liste" entspricht nicht diesem Erfordernis. Die neue Gesamtbezeichnung ist irreführend und kann zu Verwechslungen beim Wähler führen. Zuordnungsverwirrungen können nicht nur durch die Verwendung eines gleichen Namens einer anderen Vereinigung, sondern auch durch die Benutzung einer verwechslungsfähigen Bezeichnung geschehen. Entscheidend ist es, wie der Verkehr die Namensverwendung versteht, wobei der Gesamteindruck von Bezeichnung, Klang und Sinngehalt maßgeblich ist.
Verwechslungsfähigkeit ist vorliegend gegeben, da die seit Jahrzehnten an der Universität Regensburg tätige parteiunabhängige hochschulpolitische Vereinigung "Bunte Liste" bis vor kurzem unter der Bezeichnung "GHG/Bunte Linke Liste" im Rechtsverkehr aufgetreten ist und immer noch unter diesem Namen bekannt ist. Da die Bunte Liste (vormals Bunte Linke Liste) unter diesen Bezeichnungen vor langer Zeit Verkehrsgeltung erhalten hat, ist der Namenswahl dieser Vereinigung Vorrang gegenüber Ihrem Wahlvorschlag einzuräumen.
Aus den vorbenannten Gründen können wir Ihre neue Gesamtbezeichnung "Bunte Linke Liste" nicht annehmen. Sie haben bis zum Ablauf der Frist (heute 24.00 Uhr) Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. ----------------------
26.05.2011 Letztmalige Umbenennung
Sehr geehrte- --------------------,
unsere nunmehr dritte Bezeichnung lautet "Blutende Liste".
Vielen Dank für Ihre Bemühungen, uns in die Mangel zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
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1. Sprecher--- Blutende Liste.
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